Ab dem 01.01.2026 wird die Dokumentation von Pflanzenschutz-Anwendungen auf weitere Daten ausgeweitet. Eine Digitalisierung der Daten ist ab dem 01.01.2027 für alle Betriebe zusätzlich verpflichtend. Alle Anwendungen müssen dann zukünftig in elektronischer, maschinenlesbarer Form dokumentiert und anschließend archiviert werden.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Innerhalb von 30 Tagen muss die Dokumentation zum Einsatz des Pflanzenschutzmittels auf den einzelnen Schlägen vorliegen. Dabei können Sie zum Beispiel eine digitale Ackerschlagkartei wie Ackerprofi nutzen. Keine Zeit zur Datenübertragung? Auch kein Problem, unsere Nährstoffberater unterstützen Sie gerne mit den teilnehmenden Genossenschaften vor Ort.
Welche Daten müssen erfasst werden?
Neben den bereits jetzt verpflichtenden Daten müssen zukünftig folgende Informationen zusätzlich erhoben werden:
- EPPO-Code für Kultur/Pflanze
- Lagebezeichnung der Flächen (z. B. INVEKOS)
- Uhrzeit der Anwendung
- Zulassungsnummer des verwendeten Mittels
- BBCH-Stadium der Kultur
- Art der Anwendung (z. B. Fläche, Saatgut, geschlossener Raum)
Bundeseinheitliche Vorgaben sowie viele Details in den Bundesländern sind aktuell noch nicht bekannt.