Die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ist unwirksam geworden. Sie beruhte auf einer unzureichenden Rechtsgrundlage. Die Ausweisung gelber und roter Gebiete wird nun bundesweit in Frage gestellt. Die Düngeverordnung gilt jedoch nach wie vor, allerdings fallen die Reaktionen in den einzelnen Bundesländern unterschidlich aus. Solange eine einheitliche Reaktion auf Bundesebene ausbleibt, greifen unterschiedliche Regelungen aus Landesebene.
Rote Gebiete
Aktuelle Regelungen in den Bundesländern
Die gelisteten Reaktionen sind vorbehaltlich möglicher Änderungen. Bitte informieren Sie sich zur Sicherheit bei der jeweilig zuständigen Stelle über den aktuellen Stand. Gerne stehen Ihnen unsere Berater im Agrarbüro bei Fragen zur Seite.
| Bundesland | Vollzug der Maßnahme ausgesetzt | Vollzug der Sanktionen ausgesetzt |
|---|---|---|
| Hessen | Nein | Ja |
| Niedersachsen | Ja | Ja |
| Rheinland-Pfalz | Ja | Ja |
| Saarland | Nein | Keine Antwort |
| Sachsen | Ja | Ja |
| Sachsen-Anhalt | Nein | Ja |
| Thüringen | Nein | Ja |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Ja |
| NRW | Ja | Ja |
| Brandenburg | Ja | Ja |
| Schleswig-Holstein | Nein | Ja |
| Baden-Württemberg | Nein | Ja |
| Bayern | Ja | Ja |
Aktuelle Regeln beachten
Düngeverordnung nicht ausgesetzt
Auch, wenn die roten Gebeite aktuell neu bestimmt und geregelt werden müssen, die Düngeverordnung als Ganzes ist dadurch nicht außer Kraft gesetzt. So müssen beispielsweise weiterhin die Bodenverhätnisse und Wetter beachtet werden:
- Der Boden darf nicht wassergesättigt und überschwemmt sein. Alle Böden, wo der Dünger aufgrund von beispielweise Regen oder Schmelzwasser bereits gesättigt ist, dürfen nicht gedüngt werden, bis der Boden wieder aufnahmefähig ist.
- Der Boden darf nicht schneebedeckt sein.
- Der Boden muss völlig frostfrei sein. Dabei zählt grundsätzlich der Zustand des Bodens bei der Ausbringung.
- Der Dünger darf erst nach einer Analyse der Bodenprobe ausgefahren werden.
- Die Mindestwirksamkeiten bei der Dokumentation der Düngung sind zu beachten.
- Jedes Land hat zusätzich eigene Bestimmungen. Informieren Sie sich bei Unsicherheiten bei den entsprechenden Stellen oder fragen Sie unsere Experten im Agrarbüro nach den aktuell geltenden Regeln.
Rote Gebiete
Rote Gebiete sind landwirtschaftlich genutzte Flächen, mit einer hohen Nitratbelastung. Um das Grundwasser zu schützen, wie die EU-Nitratrichtlinie es festschreibt, gelten für diese Gebiete strengere Düngevorschriften. Die genauen Vorschriften variieren jedoch nach Bundesland.