Die überarbeitete EU-Richtlinie RED III (Renewable Energy Directive) bringt spürbare Veränderungen für viele Betreiber von Biogasanlagen. Vor allem eine Neuerung betrifft zahlreiche Betriebe direkt: Die Pflicht zur Treibhausgasbilanzierung. Matthias Beutlhauser, Experte für Nachhaltigkeitszertifizierungen im Team goCerO2, erklärt im Gespräch, welche Änderungen auf die Betreiber zukommen, auf wen diese zutreffen und wo man am besten anfängt.
Viele hören jetzt zum ersten Mal von der RED III. Was steckt dahinter und warum ist sie für Landwirte und Biogasanlagenbetreiber relevant?
RED steht für Renewable Energy Directive, also die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU. Ihr Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in den Bereichen Strom, Wärme und im Kraftstoffsektor deutlich zu steigern und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen zu senken. Die RED III ist die aktuellste Fassung dieser Richtlinie. Sie wurde 2023 auf EU-Ebene verabschiedet und definiert, wie die Mitgliedsstaaten ihre Klimaziele bis 2030 erreichen sollen und das betrifft ganz konkret auch die Bereiche Biogas und Biomethan. Bis Mitte Mai 2025 hatten die die EU-Mitgliedstaaten Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Was bedeutet das in der Praxis für Betreiber von Biogasanlagen?
Auch wenn es in Deutschland bis jetzt noch keine nationale Verordnung gibt, ist klar: Die Inhalte der RED III müssen seit dem 21. Mai umgesetzt werden. Das bringt für viele Biogasanlagen erhebliche Änderungen mit sich. Besonders für die Anlagen, die schon heute nach SURE zertifiziert sind.
Was genau ändert sich durch die RED III für Anlagen, die heute schon eine Nachhaltigkeitszertifizierung haben?
Der größte Unterschied: Bisher genügte es, dass Betreiber ihre Nachhaltigkeit über Systeme wie SURE nachweisen. Künftig wird für viele dieser Anlagen zusätzlich eine Treibhausgasbilanzierung (THG-Bilanzierung) erforderlich sein. Das bedeutet: Es reicht nicht mehr aus, nur die Nachhaltigkeit des eingesetzten Substrats zu dokumentieren – der gesamte Prozess, von der Erzeugung bis zur Nutzung des Gases, muss bilanziert und dokumentiert werden.
Ab wann gilt diese Pflicht zur Treibhausgasbilanzierung und wen betrifft sie konkret?
Die Pflicht tritt ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Konkret betroffen sind alle Biogasverstromungsanlagen, die bereits jetzt zur SURE-Zertifizierung verpflichtet sind und bis zu diesem Stichtag seit mindestens 15 Jahren in Betrieb sind. Das wird eine Vielzahl von Anlagen betreffen und der dokumentarische Aufwand ist nicht zu unterschätzen.
Welche Empfehlung haben Sie für die Betreiber?
Unser dringender Rat: Nicht abwarten. Auch wenn viele Details der nationalen Umsetzung noch fehlen, Betreiber sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen. Wichtig ist, jetzt schon zu prüfen, welche Unterlagen für eine spätere Bilanzierung notwendig sein werden, welche Daten vorhanden sind, wo es vielleicht noch Lücken gibt.
Wie unterstützen Sie Betreiber konkret in diesem Prozess?
Wir sind seit vielen Jahren in der Beratung rund um
Nachhaltigkeitszertifizierung
aktiv und begleiten bereits heute Anlagen, die einer THG-Bilanzierungspflicht unterliegen.
Konkret bieten wir:
- Orientierungsgespräche zur Einordnung der eigenen Anlage
- Checklisten und Vorbereitungsunterlagen, damit keine relevanten Daten fehlen
- Durchführung der eigentlichen Treibhausgasbilanzierung
- Erstellung und Einreichung der Folgemeldungen bei den zuständigen Stellen
Mit unserer Erfahrung und Wissen können wir zusammen mit dem Anlagenbetreiber die Anforderungen durchgehen und das Vorgehen skizzieren. Wir kümmern uns um die fachliche Seite. So kann sich der Anlagenbetreiber auf seinen Betrieb konzentrieren.