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TerraVis GmbH fordert Biogasproduktion ganz von der geplanten Erlösabschöpfung auszunehmen

09.12.2022Aktuelles

Ende November wurde der Kabinettsbeschluss zum Strompreisbremsengesetz (StromPBG) gefasst, in dem unter anderem die Stromerlösabschöpfung geregelt wird.  Bei Betreibenden von Biogasanlagen sorgt der Gesetzesentwurf für Unruhe.

Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher bis zum 30. April 2024 zu entlasten. Die TerraVis GmbH, eine Konzerngesellschaft der AGRAVIS Raiffeisen AG, begrüßt die vorgesehenen Entlastungen. Problematisch sei aber die Finanzierung auf Kosten der Betreiber:innen von Biogasanlagen: Anlagen unterhalb einer Bagatellgrenze von 1 Megawatt sollen ausgenommen und der Sicherheitszuschlag auf 7,5 Cent angehoben werden. Insbesondere Anlagen, die in Wärmenetze für Kommunen und Wohnhäuser oder auch in die sogenannte Flexibilisierung der Stromerzeugung investiert haben, würden bestraft. Häufig liegen diese über der Bagatellgrenze von 1 Megawatt.  

„Der Vorschlag der Bundesregierung sorgt für erhebliche Unsicherheit unter den Betreibenden und ist energiepolitisch problematisch. Zahlreiche Klagen könnten die Folge sein“, so Johannes Joslowski und Jens Petermann, Geschäftsführer der TerraVis GmbH.  Das Potenzial der Biogaserzeugung bliebe durch die angestrebten Pläne ungenutzt. Dazu zähle unter anderem der Verlust von 2 Gigawatt flexibler elektrischer Leistung. Die Wärmeversorgung von 360.000 Haushalten sei ebenso gefährdet. Absehbar sei auch ein Anstieg des Strompreises, da teure Energie zugekauft werden müsste.

Die Pläne seien klimapolitisch ebenso fatal, weil dadurch Betreiber:innen von Anlagen weniger Möglichkeiten erhalten, erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmebereich zu erzeugen. Potenziale für den Klimaschutz blieben vor allem dann ungenutzt, wenn vorrangig Rest- und Abfallstoffe, namentlich Wirtschaftsdünger, für die Biogaserzeugung genutzt werden sollen. Dadurch würden nicht nur fossile Energieträger ersetzt, sondern auch in großem Umfang Methanemissionen aus der Lagerung von Wirtschaftsdüngern vermieden. Joslowski und Petermann appellieren daher an die Bundesregierung, sinnvollere  Lösungen auszuloten. Idealerweise sollte die Biogasproduktion ganz von der geplanten Erlösabschöpfung ausgenommen werden,  damit bestehende Anlagen weiterbetrieben und Investitionen in neue Anlagen nicht ausgebremst werden. Die TerraVis befürwortet, dass Anlagen-Betreibende weitere Investitionen in Anlagenteile tätigen, die zur Netzstabilisierung (Flexibilisierung), zur Gasspeicherung und zum Gastransport dienen können. Zum Ersatz fossilen Erdgases sollte Biogas auch verstärkt zu Kraftwerks- und Industriestandorten geleitet und aufbereitet werden.

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