Handel von (gekeimtem) Getreide und weiterer Biomasse an zertifizierungspflichtige Biogas- und Biomethananlagen.
Aktuell stehen viele Betriebe und Genossenschaften vor der Frage des Umgangs mit gekeimtem Getreide. Genügt es noch den Anforderungen in der Tierernährung? Kann es als ganzes Korn stabil gelagert werden? Welche alternativen Verwertungsmöglichkeiten gibt es?
Als wohl letzte Chance der Verwertung besteht der Einsatz in Biogasanlagen zur Energiegewinnung. Doch was ist in diesem Zusammenhang zu beachten?
- Biogasanlagen, die einer Nachhaltigkeitszertifizierung nach SURE oder REDcert unterliegen, müssen eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der nachhaltigen Mengen nachweisen
- Der Nachweis der „Nachhaltigkeit“ erfolgt durch Einholung der Selbsterklärung des Erzeugers (vgl. Rapsanbau)
- Wenn ein Händler zwischengeschaltet ist, muss dieser ebenfalls nach einem der beiden Systeme zertifiziert sein, damit der “Nachhaltigkeitsstatus“ der Ware erhalten bleibt
- Besonderheit: Einige nach REDcert zertifizierte Biomethanproduzenten müssen zusätzlich einen Treibhausgaswert für die Ware ermitteln. Dieser muss neben Daten wie der Zertifizierungsstelle, Zertifizierungssystem, Zertifikatsnummer usw. auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung ausge- wiesen werden.
Was bedeutet das für Genossenschaften (Händler)?
- Idealerweise sind Sie bzw. lassen sich nach einem der beiden Systeme zertifizieren (vgl. Raps)
- Eine Zertifizierung bietet einen Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht zertifizierten Mitbewerbern
Sollten Sie als Händler noch nicht zertifiziert sein und brauchen trotzdem schnellstmöglich eine Lösung, um Ihren Lieferanten eine Perspektive zu bieten, dann sprechen Sie uns gern an.
Was ist im Rahmen der Zertifizierung zu tun?
Zur Erlangung des Nachhaltigkeitszertifikats müssen sich sowohl Produzenten von Biogas-/Biome- than als auch Händler nachhaltiger Ware einem Audit durch eine Zertifizierungsstelle unterziehen. In Vorbereitung auf das Audit sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Selbsterklärungen der Erzeuger über nachhaltige Ware vollständig einholen und prüfen (Nach- vollziehbarkeit der Nachhaltigkeit à Herausforderung NawaRo: Ackerstatus 01.01.2008)
- Systemdokumente (Funktionsbeschreibungen, Organigramm, Betriebsbeschreibung) erstellen
- Schulung des Nachhaltigkeitsbeauftragten durchführen sowie Schulungspläne erstellen
- Verfahrensanweisungen und Formblätter verfassen (u.a. für den Wareneingang und -ausgang)
- Massenbilanzierung und Differenzierung von nachhaltiger und nichtnachhaltiger Ware einführen (Empfehlung: separate Artikel für nachhaltige und nicht nachhaltige Ware anlegen)
- Gegebenenfalls ist eine THG-Bilanzierung erstellen (Klärung mit Biomethan-Produzent)
- Nur für Biogas-/Biomethanproduzenten: Meldungen über gelieferten, nachhaltigen Strom/Biome- than an den Netzbetreiber/Händler über die Web-Anwendung Nabisy
Nach erfolgreichem Audit durch die Zertifizierungsstelle wird das Zertifikat ausgestellt und ist öffentlich einsehbar. Nach 12 Monaten ist ein Re-Audit erforderlich, um weiterhin Ware zu handeln.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter!
Wir unterstützen Sie als Händler und Biogas-/Biomethanproduzenten im Prozess der Nachhaltig- keitszertifizierung (nach SURE oder REDcert).
- Wir stellen Ihnen systemrelevante Dokumente zur Verfügung
- Wir schulen Sie, damit Sie die Aufgabe des Nachhaltigkeitsverantwortlichen in Ihrem Unterneh- men zuverlässig übernehmen können
- Wir bieten Ihnen den Zugang zu einer digitalen Massenbilanz, um Ihre Warenströme von der Entstehung bis zur Einspeisung einfach und genau aufzuzeichnen.
Sie stehen vor dem externen Audit und fühlen sich unsicher? Auch hier helfen wir! Wir führen mit Ihnen zusammen ein internes Audit durch, in dem wir die Kernthemen besprechen und bei auftretenden Fragen oder Fehlern Lösungswege aufzeigen.
Ihre Ansprechpartner:
Matthias Beutlhauser
matthias.beutlhauser@terravis-biogas.de
0172 5619509
Sarah Fluchtmann
sarah.fluchtmann@terravis-biogas.de
0163 7965689