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Agrarbüro zur Düngeverordnung - Hilfe bei der Dokumentationspflicht

07.02.2023Aktuelles

Alle Düngemaßnahmen pflichtgemäß zu dokumentieren, erfordert Zeit und erscheint auf den ersten Blick nicht immer einfach. Das Agrarbüro unterstützt Sie dabei.

  • Düngeverordnung
  • Nährstoffmanagement
  • Stoffstrombilanz
  • Düngebedarfsermittlung
  • Meldeverordnung

Diese Begriffe treiben Ihnen den Schweiß auf die Stirn? Sie fragen sich, wie Sie die Dokumentationspflicht bewältigen sollen oder ob Sie sich in alle behördlichen Richtlinien einarbeiten müssen?

Die Pflicht, für jeden Schlag bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit die Düngemaßnahmen zu dokumentieren, erfordert viel Bürokratie. Die Raiffeisen-Genossenschaften und wir unterstützen Sie bei Ihrer Nährstoffdokumentation. Themen wie Ackerschlagkartei, Wirtschaftsdüngermeldung, 170 kg N-Obergrenze und Lieferscheinmanagement gehen wir gemeinsam mit Ihnen an.

Kontakt

Brauchen Sie Unterstützung? Dann fragen Sie bei Ihrer Raiffeisen-Genossenschaft vor Ort nach dem Agrarbüro zur Düngeverordnung.

Ihr Ansprechpartner war nicht dabei? Wir finden für Sie den richtigen Ansprechpartner.
Kontaktieren Sie uns:
Alexandra Grommel
Mobil: 0170 6720177
E-Mail: alexandra.grommel@terravis-biogas.de

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